Die Berechnungen dieses Mietspiegelrechners basieren auf dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Chemnitz, welcher am 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Bitte beachten Sie vor der Berechnung den Geltungsbereich des Mietspiegels.



Nach § 549 BGB gelten Mietspiegel grundsätzlich nicht für

  • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,
  • Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,
  • Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsabschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat,
  • Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim.


Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht anwendbar für
  • Wohnraum zum betreuten Wohnen,
  • Wohnraum, der untervermietet ist,
  • Wohnungen mit verbilligtem Mietzins (Gefälligkeitsmieten),
  • Dienst- oder Werkswohnungen,
  • Wohnraum, der möbliert oder teilmöbliert vermietet ist,
  • Wohnungen, die mit Zustimmung des Vermieters gewerblich genutzt werden. (Die alleinige Einrichtung oder das Vorhandensein eines Arbeitszimmers in der Wohnung begründet keine (teil-)gewerbliche Nutzung, wenn sie ansonsten vorrangig zu Wohnzwecken dient.) und
  • Wohnraum, der nach den Landesprogrammen des Freistaates Sachsen gefördert wurde. (Für diese Wohnungen ist die Miete über einen bestimmten Zeitraum in den jeweiligen Förderprogrammen festgeschrieben. Zum Bezug einer solchen Wohnung ist in der Regel auch eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich.)


Der Mietspiegel sowie der Mietspiegelrechner wurden sorgfältig erstellt, die Stadt Chemnitz übernimmt jedoch keine Gewähr für die im Mietspiegelrechner bereitgestellten Informationen. Sie haftet nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung des Mietspiegelrechners ergeben. Für ein Mieterhöhungsersuchen ist gemäß § 558 Bürgerliches Gesetzbuch die Broschüre "Chemnitzer Mietspiegel 2022" rechtlich bindend.
Der Chemnitzer Mietspiegel ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte am Mietspiegel einschließlich des Mietspiegelrechners bleiben der Stadt Chemnitz vorbehalten. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete anonym zwischengespeichert. Es erfolgt keine weiterführende Analyse oder Auswertung.